Teilnahmebedingungen
Zu diesen Bedingungen kannst Du an unseren Fotoreisen teilnehmen
Wir freuen uns, dass Du Dich für unsere Fotoreisen interessierst und möchten Dir nachfolgend unsere Teilnahmebedingungen darlegen, auf deren Basis wir unsere Reisen durchführen und die Du bei der Buchung einer Fotoreise bzw. eines Fotoworkshops anerkennen musst. Diese Teilnahmebedingungen zusammen mit unserer Rechnung stellen den gesamten Vertrag über die Erbringung einer Reisedienstleistung an Dich durch uns dar. Mit Deiner Buchung erklärst Du Dich damit einverstanden, alle unten genannten Bedingungen zu akzeptieren. Falls Du eine Anmeldung für mehrere Personen vornimmst, so tust Du dies im Namen aller in der Buchung enthaltenen Personen, so dass alle an die Teilnahmebedingungen gebunden sind
Veranstalter
Der Veranstalter unserer Irland Fotoreisen ist die Firma Stefan Schnebelt Photography mit Sitz im badischen Offenburg in Deutschland. Geleitet werden die Reisen in deutscher Sprache von dem Profi-Fotografen Stefan Schnebelt.
Anmeldung/Teilnahme
Für unsere Fotoreisen und Fotoworkshops kannst Du Dich online unter www.fotoreisen-irland.de anmelden. Deine Anmeldung muss bis spätestens zum jeweils auf der Website genannten Anmeldeschluss erfolgen. Spätere Anmeldungen sind im Einzelfall nur nach Rücksprache mit uns möglich. Bitte beachte, dass die Teilnehmerzahl auf maximal 4 Personen begrenzt ist und die Plätze anhand der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung und Anzahlung vergeben werden.
Zur Teilnahme an unseren Fotoreisen ist eine gewisse Fitness und Mobilität erforderlich, da wir während des Workshops entlang von Küstenpfaden gehen, Hügel besteigen und an sandigen oder felsigen Stränden unterwegs sein werden. Du benötigst körperliche Fitness, um 1 – 2 Stunden in gemütlichem Tempo gehen zu können sowie Trittsicherheit im Gelände. Mit Deiner Anmeldung bestätigst Du, dass Du Dich in guter Gesundheit und guter körperlicher Verfassung befindest und physisch qualifiziert bist, an einer Fotoreise teilzunehmen. Bitte informiere uns bei der Anmeldung schriftlich über besondere Erkrankungen, vorübergehende oder dauerhafte Behinderung, die möglicherweise besondere Aufmerksamkeit erfordern. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldungen zu verweigern, wenn davon auszugehen ist, dass eine Erkrankung den Reisenden oder andere Mitreisende während einer Reise beeinträchtigen könnte. Bitte teile uns auch etwaige Nahrungsmittel- und diätetische Anforderungen bei der Anmeldung mit.
Buchungsbestätigung
Wir werden die Annahme Deiner Anmeldung per E-Mail bestätigen. Erst der Zeitpunkt unserer Bestätigung gilt als Zustandekommens eines Vertrages zwischen Dir und uns. Wir behalten uns das Recht vor, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhältst Du eine Rechnung über die zu leistenden Zahlungen.
Anzahlung
Nachdem wir Deine Teilnahme bestätigt haben, ist die Hälfte der Teilnahmegebühr als Anzahlung zu leisten. Deine Anmeldung ist erst gesichert, wenn die Anzahlung vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Der Restbetrag ist bis 60 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Bei Anmeldung später als 60 Tage vor Reisebeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr sofort zur Zahlung fällig.
Unsere Bankverbindung für die Überweisung der Anzahlung bzw. des kompletten Reisepreises lautet:
Kontoinhaber: Stefan Schnebelt
IBAN: DE21 1001 0010 0796 1321 36
SWIFT/BIC: PBNKDEFF
Institut: FYRST / Postbank
Rücktritt/Nichtzustandekommen
Ein schriftlich erklärter Rücktritt von der Reiseteilnahme ist bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn ohne jegliche Kosten für den Teilnehmer möglich. Bei eingehender Erklärung zwischen 60 und 31 Tagen vor Reisebeginn ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe der halben Teilnahmegebühr fällig. Bei einem Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebeginn ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe der vollen Teilnahmegebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr bei späterem Antritt der Reise bzw. vorzeitigem Verlassen.
Wenn der Grund für den Rücktritt des Teilnehmers durch eine Reiseversicherung des Teilnehmers abgedeckt ist, kann der Teilnehmer einen Anspruch aus dieser Versicherung geltend machen. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Teilnehmer und seinem Versicherer.
Sollte eine Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände von Seiten des Veranstalters nicht zustande kommen, werden die Teilnehmer unverzüglich darüber informiert und erhalten ihre zum Zeitpunkt der Absage getätigten Zahlungen vollständig zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Der Veranstalter haftet nicht für entstandene Kosten wie Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall etc.
Sollte die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht werden, so findet die Fotoreise nicht statt und der Veranstalter kann die Fotoreise bis 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Bereits angemeldete Teilnehmer werden unverzüglich über das Nichtzustandekommen informiert und erhalten ihre bereits getätigten Zahlungen vollständig zurück.
Versicherungen
Wir empfehlen Dir, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Diese erhältst Du beispielsweise bei Deinem Versicherungspartner, dem ADAC, Reisebüros oder Volksbanken und Sparkassen.
Empfehlenswert ist auch ein erweiterter Versicherungsschutz wie Fotoausrüstung- und Reisegepäckversicherung.
Anreise/Abreise
Die An- und Abreise des Teilnehmers ist nicht Bestandteil dieses Reisevertrags. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum vorgesehenen Zeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt zu sein und seine Fotoausrüstung mitzuführen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass ein gültiger Reisepass und alle Visa, Genehmigungen etc. vorliegen, die für die Einreise nach Irland bzw. Nordirland erforderlich sind.
Haftungsauschluss
Wir behalten uns das Recht vor, den Reiseablauf zu ändern, wenn die Umstände es erfordern. Der Teilnehmer akzeptiert, dass bestimmte Aktivitäten und Aspekte der Fotoreisen wetterabhängig sind und dass Stefan Schnebelt Photography unter keinen Umständen für die Wetterbedingungen verantwortlich gemacht werden kann.
Unsere Fotoreisen beinhalten Aktivitäten, die Aufmerksamkeit bzw. Konzentration erfordern, so zum Beispiel beim Gehen in unebenem Gelände oder entlang von Klippen, beim Besteigen von Booten, beim Bergsteigen, beim Betreten von Höhlen etc. Teilnehmer erhalten zwar Hilfe und Anleitung von der Reiseleitung, führen jedoch alle Aktivitäten auf eigene Gefahr durch. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass die Teilnahme an jeder einzelnen Aktivität während der Fotoreise Sache des Teilnehmers ist. Wenn Du an einer bestimmten Aktivität nicht teilnehmen möchtest, lass es bitte die Reiseleitung wissen. Stefan Schnebelt Photography, seine Guides und Mitarbeiter sind nicht für irgendwelche auftretenden Handlungen oder Ereignisse verantwortlich, nachdem seine Guides und Mitarbeiter ihre Pflicht ausübten und die notwendige Sorgfalt anwandten.
Stefan Schnebelt Photography ist nicht verantwortlich für alle anderen Kosten, die den Teilnehmern entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf An- und Abreise, Mietwagen, Versicherungen, Kamerakäufe und/oder -mieten.
Stefan Schnebelt Photography übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Krankheit oder Tod von Teilnehmern.
Stefan Schnebelt Photography übernimmt des weiteren keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Fotoausrüstung oder persönlicher Gegenstände von Teilnehmern während der Fotoreise oder während des Transports.
Stefan Schnebelt Photography übernimmt keine Haftung für Verzug, Verluste oder zusätzliche Kosten aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie z.B. schlechtes Wetter, Reiseverzögerungen, höhere Gewalt, Kriegshandlungen oder zivile Unruhen, Aufstände oder Revolutionen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, kriminelle oder terroristische Aktivitäten jeglicher Art, mechanisches oder sonstiges Versagen von Transportmitteln oder mangelnde medizinische Versorgung.
Stefan Schnebelt Photography ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung der Zollvorschriften durch die Teilnehmer.
Stefan Schnebelt Photography haftet nicht für jegliche kriminelle Handlungen der Teilnehmer oder für Handlungen der Teilnehmer, die nach den Gesetzen des besuchten Landes als kriminell angesehen werden.
Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Teilnehmer muss sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag gegen den Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Teilnehmer war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Teilnehmer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen für ab diesem Zeitpunkt gebuchte Leistungen.
Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Dir als Teilnehmer und uns als Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Im Falle von Klagen gegen uns als Reiseveranstalter ist unser Gerichtsstand ausschließlich Offenburg.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Letzte Aktualisierung am 10. Februar 2022
Pauschalreiserichtlinie
Bei der Dir angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher kannst Du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Nähere Informationen stehen Dir hier zum Download zur Verfügung:
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB